Warnwesten tragen - Sicherheit erhöhen

Für KFZ-Führer wurde die Warnwestenpflicht 2014 in Deutschland eingeführt. Das bedeutet, dass seit erstem Juli 2014 alle Lkw, Pkw, Busse und Traktoren deutscher Zulassung eine Warnweste mitführen müssen. Bei einem Unfall oder einer Panne soll die Sicherheitsweste die Sichtbarkeit des Fahrers für den Verkehr verbessern.

Die Warnwestenpflicht in Deutschland ist 2020 nur durch bestimmte Kriterien zu erfüllen. Akzeptiert sind nur die Farben orange, gelb oder rot-orange. Zudem müssen die Westen aus fluoreszierendem, also leuchtendem Material bestehen. Umlaufende Reflektor-Streifen von mindestens fünf Zentimeter Breite garantieren eine 360-Grad-Sichbarkeit.


Doch welche Bestimmungen gelten für die Warnweste in Betrieben?

Ob eine Warnweste auf den Verkehrsflächen des Betriebs zu tragen ist, ist in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen.

In der DGUV Information 212-016 - Warnkleidung ist erläutert, dass Warnkleidung dann getragen werden muss, wenn die Erkennbarkeit einer Person erhöht werden soll. Dies trifft für alle Arbeitssituationen zu, bei denen am Tag sowie bei Dämmerung und Dunkelheit ein Risiko des Nicht- oder Übersehens auftreten kann.

Als Grundlage und Entscheidungshilfe dient das Muster einer Gefährdungsermittlung für das Tragen von Warnkleidung im Anhang der BGI 8591. Dort werden Bewertungskriterien und Informationen zum Thema Warnkleidung zusammengetragen und aufgeführt.

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